Orthovolttherapien: Was ist von den EBM-Änderungen ab 1.1.2021 zu erwarten?
Anlass, sich mit dem Thema Orthovolttherapie näher zu beschäftigen, war die Anfrage einer Mitgliedspraxis Ende letzten Jahres, die sich mit dem Gedanken trägt, eine Orthovoltanlage zu beschaffen. Grund genug für das Curagita-Team, sich nicht nur im Gerätebereich mit Vorteilsbetrachtungen von Gerätealternativen zu beschäftigen, sondern sich zusätzlich mit den Änderungen im EBM-Kapitel 25 Strahlentherapie zu befassen, die vom Bewertungsausschuss am 15. September 2020 beschlossen wurden und zum 1.1.2021 in Kraft getreten sind.
Dabei wurde auch festgelegt, dass die strahlentherapeutischen Leistungen für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12. 2022 in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) überführt werden. Das bedeutet, dass strahlentherapeutische Leistungen ab diesem Jahr nicht mehr automatisch nach EBM vergütet werden, sondern dass sich das Honorar nach den regionalen Honorarverteilungsvereinbarungen richtet. Nachdem diese Änderungen auch alle Radiologen betreffen, die bisher schon Orthovolttherapien durchführen, erscheint es geboten, die Änderungen im Kapital 25 im Hinblick auf ihre Folgen für die Radiologen genauer in den Blick zu nehmen.
Je nach Art der Bestrahlungsplanung konnten bei einer Bestrahlungsserie bisher z. B. 139 € oder 282 € abgerechnet werden. Siehe Tabelle 1. Continue reading „Orthovolttherapien: Was ist von den EBM-Änderungen ab 1.1.2021 zu erwarten?“