Am 14. März hat der Bundestag das Terminversorgungs- und Servicegesetz verabschiedet, das zum 1. Mai in Kraft treten wird. Interessante Neuerungen für Radiologen sind unter anderem folgende:
- MVZ: Nicht ärztliche Dialyse-Einrichtungen dürfen nur noch MVZ mit fachlichem Bezug zur Versorgung von Dialysepatienten gründen. Ausschließlich radiologische MVZ in der Hand dieser Einrichtungen sollten daher zukünftig nicht mehr möglich sein. Das genossenschaftliche DeRaG-Modell ist von den Neuerungen nicht betroffen und kann weiter wachsen. Auch die zwischenzeitlich im Entwurf angedachten Nachbesetzungen von Anstellungsgenehmigungen (z.B. nach Kündigungen von Ärzten) werden nun doch nicht jedes Mal vom Zulassungsausschuss auf Versorgungsnotwendigkeit geprüft, was den MVZ-Betreibern Zeit und administrativen Aufwand spart.